Mit der aktuellen Änderung der baden-württembergischen Corona-VO Sport vom 09.02.2022 wurde die Regelung zur Datenverarbeitung bei Veranstaltungen und in Sportstätten gestrichen. Eine Kontaktverfolgung ist nicht mehr erforderlich.
Für den Trainingsbetrieb beim ATC bedeutet das, dass sowohl die Erfassung der Teilnehmerdaten im Training (Gruppenunterricht, Privatstunden und freies Training) als auch die Doodle-Voranmeldung zum freien Training ab sofort entfallen.
Maskenpflicht, Abstandsregeln und Immunisierungsvoraussetzungen bleiben auch nach der Neufassung unverändert.