Mit der aktuellen Änderung der baden-württembergischen Corona-VO Sport vom 09.02.2022 wurde die Regelung zur Datenverarbeitung bei Veranstaltungen und in Sportstätten gestrichen. Eine Kontaktverfolgung ist nicht mehr erforderlich.
WeiterlesenCorona-Update 14.02.2022: Dokumentationspflicht entfällt
